Der Stadtelternrat wird gemäß Schulgesetz M-V ( §89) aus den Schulelternratsvorsitzenden oder Delegierten der 44 staatlichen und 17 frei getragenen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gebildet. Diese wählen für jeweils 2 Jahre einen Vorstand, der aus bis zu 12 Personen besteht. Die letzte Wahl erfolgte im Herbst 2019.
Der aktuelle Vorstand besteht aus 9 Mitgliedern, diese finden Sie unter „Der Vorstand“
Die gesetzlichen Grundlagen für alle Gremien mit Elternbeteiligung in MV sind im Schulgesetz MV (§76, §§86-90, §§92-93) geregelt. Mehr dazu auf dem Bildungsserver MV → http://www.bildung-mv.de
Der Stadtelternrat berät die Elternvertreter der örtlichen Schulen, ist Ansprechpartner für das Schulamt, das Schulverwaltungsamt und die verschiedenen Ausschüsse der Bürgerschaft der Hansestadt. Er veranstaltet Informationsvorträge für die Arbeit in den Elterngremien, entsendet Vertreter in den Landeselternrat und gibt Stellungnahmen zu den verschiedensten Themen (z.B.: Schulentwicklungsplanung, Schülerbeförderung, Schulessen und Digitalisierung der Schulen) ab.