Der Stadtelternrat wird gemäß Schulgesetz M-V ( §89) aus den Schulelternratsvorsitzenden oder Delegierten der 44 staatlichen und 17 frei getragenen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gebildet. Diese wählen für jeweils 2 Jahre einen Vorstand, der aus bis zu 12 Personen besteht. Die letzte Wahl erfolgte im Herbst 2025.
Vorsitzender: Tobias Lankow, CJD Rostock, Gymnasium mit Grundschule
Stellvertreter: Tobias Vormbrocke, Grundschule am Margaretenplatz
Stellvertreterin: Ronja Schünemann, Grundschule „St. Georg“
weitere Mitglieder des Vorstandes:
Christian Abel, Gehlsdorfer Grundschule
Mathias Mahnke, Grundschule „Werner Lindemann“
Sebastian Mahlandt, Grundschule „An den Weiden“
Jörg Szymanski, Hundertwasser-Gesamtschule
Joseph Menter, „Kinder- und Jugendkunstakademie Rostock“, Grundschule mit Oberschule und Gymnasium
Andre Baselow, Musikgymnasium „Käthe Kollwitz“
Martina Gültzow, Schulzentrum Paul-Friedrich-Scheel, Schule mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und Grundschulteil
Die gesetzlichen Grundlagen für alle Gremien mit Elternbeteiligung in MV sind im Schulgesetz MV (§76, §§86-90, §§92-93) geregelt. Mehr dazu auf dem Bildungsserver MV → http://www.bildung-mv.de
Der Stadtelternrat berät die Elternvertreter der örtlichen Schulen, ist Ansprechpartner für das Schulamt, das Schulverwaltungsamt und die verschiedenen Ausschüsse der Bürgerschaft der Hansestadt. Er veranstaltet Informationsvorträge für die Arbeit in den Elterngremien, entsendet Vertreter in den Landeselternrat und gibt Stellungnahmen zu den verschiedensten Themen (z.B.: Schulentwicklungsplanung, Schülerbeförderung, Schulessen und Digitalisierung der Schulen) ab.